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   BVerwG, 01.07.1955 - II C 54.54   

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BVerwG, 01.07.1955 - II C 54.54 (https://dejure.org/1955,330)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1955 - II C 54.54 (https://dejure.org/1955,330)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1955 - II C 54.54 (https://dejure.org/1955,330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die durch die Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes herbeigeführte Beendigung eines Angestelltenverhältnisses beim Heereswaffenamt - Aufhebung des Dienstverhältnisses als Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes durch Verfolgungsmaßnahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD §§ 5, 21

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 180
  • DVBl 1955, 814
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1955 - II C 54.54
    Der Mangel eines bestimmten Antrags in der Revisionsschrift ist unbedenklich, denn aus ihr ist in Verbindung mit dem Inhalt der durch die Revision angegriffenen Entscheidung mit hinreichender Deutlichkeit der Wille des Klägers erkennbar, unter Aufhebung dieser Entscheidung seinen Klageantrag durchzusetzen; vgl. Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 - BVerwGE 1 S. 222-.
  • BVerwG, 02.07.1954 - II C 13.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1955 - II C 54.54
    Selbst bei enger Auslegung des Wortlauts kann jedoch in § 5 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. c BWGöD eine solche Einschränkung nicht gefunden werden, abgesehen davon, daß nicht eine enge, sondern eine weite Auslegung dem Sinn und Zweck des auf Wiedergutmachung von politischem Unrecht gerichteten Gesetzes entspricht; vgl. Entscheidung des Senats vom 2. Juli 1954 - BVerwGE 1 S. 175 (178) -.
  • BVerwG, 26.11.1958 - VI C 227.56

    Weite Auslegung der Schädigungstatbestände bei der abschließenden Aufzählung der

    Die abschließende Aufzählung der zur Wiedergutmachung verpflichtenden Schädigungen (§ 5 BWGöD) schließt eine weite Auslegung der einzelnen Schädigungstatbestände nicht aus (ebenso BVerwGE 2, 180 [BVerwG 01.07.1955 - II C 54.54]).

    Dies schließt freilich nicht aus, daß die in § 5 BWGöD abschließend aufgeführten einzelnen Schädigungstatbestände einer weiten Auslegung fähig sind, so daß die Einbeziehung rechtsähnlicher Vorgänge möglich ist (so BVerwGE 2, 180 [BVerwG 01.07.1955 - II C 54.54] [181/182]; Anders a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59

    Rechtsmittel

    Die Schädigungstatbestände sind zwar einer weiten Auslegung fähig, so daß die Einbeziehung rechtsähnlicher Vorgänge möglich ist (BVerwGE 2, 180).
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 35.56

    Rechtsmittel

    Nur eine weite Auslegung des § 21 Abs. 1 BWGöD entspricht auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes, das die durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen im öffentlichen Dienst verursachten Schäden in möglichst weitem Umfange ausgleichen will (so unter Bezugnahme auf die Beratungen der Wiedergutmachungsgesetze im Bundestag die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl.Urteile vom 2. Juli 1954 - BVerwG II C 13.54 -, BVerwGE 1, 175 [178];vom 1. Juli 1955 - BVerwG II C 54.54 -, BVerwGE 2, 180 [183];vom 7. Oktober 1955 - BVerwG II C 94.54 -, und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl.Urteil vom 22. November 1954 - IV ZR 107.54 - NJW RzW 1955 S. 57; Anders, BWGöD, 2. Aufl., Vorbem. 7 S 59/60; Blessin-Wilden-Ehrig, Bundesentschädigungsgesetze, 2. Aufl., Erl.
  • BVerwG, 26.02.1958 - VI C 141.56

    Rechtsmittel

    Das ergibt sich aus der verschiedenen rechtlichen Gestaltung des Beamten- und des Angestelltenverhältnisses (vgl. auch BVerwGE 2, 180).
  • BVerwG, 15.11.1961 - VIII CB 46.61

    Rechtsmittel

    Aus dem Gesichtspunkt des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läßt sich die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil das angefochtene Urteil nicht auf einer Abweichung von den von der Beklagten angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 180 und vom 4. November 1959 - BVerwG VIII C 9.59 -, NJW/RzW 1960 S. 187, beruht.
  • BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 430.59

    Rechtsmittel

    Zwar sind die Tatbestände des § 5 BWGöD einer weiten Auslegung fähig, so daß die Einbeziehung rechtsähnlicher Vorgänge möglich ist (BVerwGE 2, 180).
  • BVerwG, 25.05.1960 - VIII C 223.59

    Rechtsmittel

    Zwar ist eine entsprechende Anwendung der dort genannten Schädigungstatbestände auf rechtsähnliche Tatbestände nicht ausgeschlossen (BVerwGE 2, 180 [181 f.]), ohne daß dadurch aber ermöglicht würde, völlig neue Schädigungstatbestände zu schaffen.
  • BVerwG, 06.07.1955 - II B 87.54

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob eine weite Auslegung der in § 5 BWGöD bezeichneten Schädigungstatbestände geböten ist, hat der Senat in seinemUrteil vom 1. Juli 1955 - BVerwG II C 54.54 - bejaht und damit diese Frage ebenfalls schon geklärt.
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